GoBD ist die gebräuchliche Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.
Die GoBD wurden durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums am 14. November 2014 erstmals veröffentlicht.
Sie lösen die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) ab.
Für Hersteller von EDV-Systemen ist damit die Verpflichtung verbunden, Systeme anzubieten, die ein GoBD-konformes Arbeiten der Anwender ermöglichen.
Für ein GoBD-konformes Arbeiten ist das Unternehmen selbst veranwortlich.
Die Zertifizierung, ob ein Unternehmen GoBD-konform arbeitet, ist Aufgabe des Wirtschaftsprüfers.
Es gibt deshalb nachvollziehbarer Weise keine amtliche Zertizierungsstelle, die die GoBD-Konformität einer Softwarelösung bestätigt.
Category
No Category
Comments are closed